Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Eine nicht genehmigte Verwendung durch Dritte wird nicht als Kavaliersdelikt betrachtet.
Es freut mich natürlich, wenn meine Texte und Fotos gefallen. In den meisten Fällen genehmige ich eine Verwendung auf fremden Websites oder in Zeitungen. Schwierig ist das lediglich bei Fotos, deren uneingeschränktes Werknutzungsrecht wir nicht selbst besitzen.
Es genügt ein Mail: Um welchen Text oder welches Fotos handelt es sich, wo soll es veröffentlicht werden. Ich prüfe, ob der Zweck unseren Intentionen entspricht.
Sollten wir selbst nur ein eingeschränktes Werknutzungsrecht besitzen, vermitteln wir gerne zur / zum BesitzerIn des Urheberrechtes.
Entdecke ich eine nicht genehmigte Übernahme von Texten oder Fotos, weise ich im ersten Schritt in einem E-Mail darauf hin. Sofern ich im Gesamtzusammenhang der fremden Website eine Veröffentlichung meiner Produkte vertreten kann, verlange ich die sofortige Angabe der Quelle samt Link zur Ursprungswebsite oder die sofortige Löschung.
Fast alle bisher angeschriebenen Personen reagieren entsprechend. Vielen ist nicht bewußt, dass sie mit ungenehmigten Übernahmen eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Erstmals hat eine Betreiberin einer Website im Herbst 2007 überhaupt nicht reagiert. Ich habe daher die Anwaltskanzlei Manak & Partner beauftragt, meine Rechte durchzusetzen. Die Betreiberin erhält eine erste Zahlungsaufforderung für ein angemessenes Entgelt und Schadenersatz, zuzüglich die Kosten der Anwaltskanzlei. Reagiert sie erneut nicht, wird Klage eingereicht. Parallel wird der Provider, dessen Kundin die Betreiberin ist, aufgefordert, die Seite mit den urheberrechtlich geschützten Inhalten zu löschen.
Die Betreiberin wird eine Zahlung von mehreren Tausend Euro leisten müssen. Eine Frage vorab, ob sie die Inhalte übernehmen dürfe, oder eine Reaktion auf mein Mail hätten ihr das erspart.